Grundlagen für Verhaltensnoten
Unsere Aufgabe in dieser Welt ist es nicht, alle Dinge zu wissen, wohl aber
diejenigen, die unser Verhalten betreffen. (John Locke)
Sehr zufriedenstellend: (ist die Norm, die darunterliegenden
Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar)
- Verhaltensvereinbarungen in der Schulordnung werden eingehalten
- höfliches, respektvolles und hilfsbereites Verhalten in der Schule (den LehrerInnen, allen anderen erwachsenen Personen im Schulhaus und den SchülerInnen gegenüber)
- Aufträge der LehrerInnen werden erfüllt (erbringen von Unterschriften usw.)
- keine unentschuldigten Stunden
- regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
- Achtung auf Sauberkeit und Ordnung
- Ehrlichkeit
- Einordnung in die Klassengemeinschaft
- Übernahme von Verantwortung für sein eigenes Handeln
Zufriedenstellend:
- vereinzelte Verstöße gegen Verhaltensvereinbarungen und Aufträge der Lehrpersonen
- Stören des Unterrichts (durch Schwätzen, Herausrufen usw.)
- vereinzeltes Zuspätkommen in den Unterricht (auch nach den Pausen)
- Mängel in der Höflichkeit, im Respekt und im Umgang miteinander
- Mängel im Bereich Sauberkeit und Ordnung bei Schulsachen und im Schulgebäude
- häufiges Vergessen von Unterrichtsmaterialien, Unterschriften usw.
- Wiederholtes Verstecken, Wegnehmen von Eigentum der MitschülerInnen
- Nichtbefolgen von Anordnungen
- Fernbleiben von Schulveranstaltungen
- Verwendung von abfälligen Ausdrücken
- Lügen
Wenig zufriedenstellend:
- mehrmalige Verstöße gegen Punkte für „zufriedenstellendes Verhalten“
- nachgewiesenes Mobbing
- Fälschen von Unterschriften
- Ständiges Widersprechen gegen Anordnungen
- Absichtliche Sachbeschädigung im und um das Schulhaus und bei Schulveranstaltungen
- Raufereien
- unentschuldigtes Fernbleiben
- Uneinsichtigkeit bei Ermahnungen
- konstanter Schimpfwörtergebrauch
- wiederholtes Handyvergehen
- unangepasster und aggressiver Umgangston gegenüber MitschülerInnen und Erwachsenen (anpöbeln, anschreien, nachäffen usw.)
- wiederholte Ausübung körperlicher Gewalt
Nicht zufriedenstellend:
- mehrmalige Verstöße gegen Punkte für „wenig zufriedenstellendes Verhalten“
- nachgewiesener Diebstahl
- Nötigung und Einschüchterung von MitschülerInnen
- sittliche Gefährdung
- Alkohol-und Nikotinkonsum auf dem Schulgelände oder bei Schulveranstaltungen
- erhöhtes Aggressionspotential, Gefährdung anderer